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Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Untreue-Skandal bei Awo

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Frankfurt/Main – Im Zusammenhang mit dem Untreue-Skandal bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Wiesbaden ist eine frühere Justizangestellte wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt ging am Montag von acht Einzelfällen aus und zog darüber hinaus rund 172.000 Euro ein - der Betrag, den die Angeklagte zu Unrecht erhalten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 39-Jährige hatte nach den Feststellungen des Gerichts mit der Geschäftsführung des Awo-Kreisverbands Wiesbaden zum Schein einen Arbeitsvertrag geschlossen sowie mehrere Honorarrechnungen eingereicht, obwohl sie für die Awo niemals wirklich tätig geworden war. Darüber hinaus wurde ihr über mehrere Jahre hinweg ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Der Awo entstand dadurch ein Gesamtschaden von 283.000 Euro.

Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Hintergrund war der Umstand, dass die Unregelmäßigkeiten offenbar auf Betreiben ihres Ehemannes zustande kamen, der bei der Awo tätig war. In einem vorherigen arbeitsgerichtlichen Verfahren hatte sie den Vorwürfen nicht widersprochen. Dem Urteil zufolge dienten die Taten dazu, das Einkommen der Familie „erheblich aufzubessern”. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die Verteidigung eine niedrigere Bewährungsstrafe gefordert.

© dpa-infocom, dpa:220710-99-975833/4 (dpa/lhe)